93.8B.1

Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», nach Anzahl Behandlungstage
Inklusionen
  • -
Exklusionen
  • -
Synonyme
  • -
Bemerkungen
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie: Zusätzlich zum Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie unter der Subkategorie 93.8B.- b) Ärztliche Leistung, Pflege und bei Bedarf kommen die unter Mindestmerkmal Punkt 4c aufgeführten Therapiebereiche zum Einsatz.
Unterklassen
  • 93.8B.11Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», bis 6 Behandlungstage
  • 93.8B.12Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
  • 93.8B.13Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
  • 93.8B.14Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», mindestens 21 bis 27 Behandlungstage
  • 93.8B.15Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», 28 und mehr Behandlungstage
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